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Der ASD ist eine Abteilung des Jugendamtes eines Kreises oder einer Stadt und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern oder andere Sorgeberechtigte und Familien. Die Mitarbeitenden bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen.

Neben Hilfen und Beratung schützt der ASD jedoch auch Kinder und Jugendliche in Notlagen oder bei einer akuten Gefährdung.

Das Wort Adultismus kommt aus der englischen Sprache. Es bezeichnet die Diskriminierung von Kindern durch Erwachsene. 
Adultismus ist eine Form der Benachteiligung, die entsteht, wenn Kinder und Jugendliche von Erwachsenen als zur Selbst- und Mitbestimmung noch nicht fähige Wesen wahrgenommen werden, die sich den Vorgaben der angeblich reiferen Erwachsenen beugen müssen – nicht weil sie tatsächlich ihnen drohende konkrete Gefahren nicht meistern könnten oder weil sie tatsächlich in konkreten Situationen weniger kompetent als die sie beurteilenden Erwachsenen wären, sondern weil Erwachsensein prinzipiell als Voraussetzung für „Reife“ bewertet wird und „maßgebliche“ Urteile nur „Reifen“ zugestanden werden. Adultistische Strukturen, Einstellungen und Verhaltensweisen gibt es vor allem in Familien und in pädagogischen Einrichtungen, in denen regelmäßig Kinder und Jugendliche auf Erwachsene treffen. Dies geschieht insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen.

Im Fall von Adultismus werden Kindern aufgrund ihres Alters bestimmte Eigenschaften zugeschrieben. Sie seien z. B. angeblich „egoistisch, vielleicht trotzig, aber auch niedlich, rücksichtslos, unreif oder nicht vertrauenswürdig“. Erwachsene hingegen seien „schlau, erfahren, weitsichtig, verantwortungsvoll und vertrauenswürdig“.

Adultismus wird durch eine klare Machtverteilung, durch Gesetze, Traditionen (soziale Konstrukte) und soziale Institutionen gestützt; er gilt als die in der Biografie eines Menschen früheste erlebte Form der Diskriminierung.

b

Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Vgl. Präambel der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die insoweit erfahrene Fachkraft steht Professionen der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII beratend und unterstützend zur Seite. Das Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft als beratende und unterstützende Instanz ist für die Gefährdungseinschätzung obligatorisch.

Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind die Adressatinnen und Adressaten Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe bei öffentlichen- und freien Trägern, die über Vereinbarungen in den staatlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern eingebunden sind. Der Anlass sind gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Das Ziel ist die Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.

Die insoweit erfahrende Fachkraft nach § 8b SGB VIII stellt ein freiwillig nutzbares Beratungsangebot zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung dar. Nach § 8b SGB VIII ist es ein individueller Rechtsanspruch auf Beratung für Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen.

Der Anlass für eine Beratung sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Das Ziel ist die Gefährdungseinschätzung mit dem Abschluss der Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Angebotsformat für getrennt lebende Eltern von Beratungsstellen oder Kinderschutzbund, bei dem der Kontakt zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil professionell durch sozialpädagogische Fachkräfte begleitet wird.

Beratungsstellen sind mobile oder ambulante Hilfseinrichtungen für Betroffene häuslicher Gewalt und deren Angehörige. Sie können die Beratung anonym am Telefon, persönlich in der Beratungsstelle oder an einem von Ihnen ausgewählten Ort in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt vertraulich und unabhängig von Herkunftsland, Religion oder Status.

In einer Beziehung mögen sich 2 oder mehr Menschen.

- Sie verbringen gerne Zeit zusammen.

- Sie gehen liebevoll miteinander um.

- Sie sind gleich viel wert.

In einer Beziehung ist wichtig:

Alle wollen die Beziehung.

Wenn du etwas willst kannst du Ja sagen.

Wenn du etwas nicht willst kannst du Nein sagen.

Auch wenn du die Beziehung

mit einer anderen Person nicht magst:

Du kannst immer gehen.

Du musst die andere Person nicht mehr treffen.

d

Strukturelle Diskriminierung sind scheinbar neutrale Regelungen oder Kriterien, die einzelne Personen oder soziale Gruppen benachteiligen. Wenn Hilfe zum Beispiel ausschließlich an heterosexuellen Menschen ausgerichtet werden und keine lesbischen, bisexuellen, schwulen, trans- oder intergeschlechtlichen Menschen vorkommen, ist das ein Beispiel für strukturelle Ausschlüsse von LSBTI.

Digital bedeutet:

Mit Internet oder technischen Geräten.

Zum Beispiel

Computer oder Handy.

Digitale Gewalt bedeutet:

Die Gewalt passiert im Internet.

Oder eine Person nutzt Technik für die Gewalt.

Zum Beispiel

- Jemand verschickt Bilder von dir.

   Du möchtest das aber nicht.

- Jemand schreibt dir immer wieder Nachrichten.

   Du möchtest das aber nicht.

e

Die Ehebestandszeit ist die Zeit, die die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland mindestens bestanden haben muss, bevor die Partner Anrecht auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel erwerben. Die Abhängigkeit der Frauen zu ihrem*rer Partner*in ist dadurch besonders groß.

f

Das Familien-Gericht entscheidet bei Familien-Problemen.

Zum Beispiel:

Was passiert, wenn sich dein Papa und deine Mama trennen?

Vielleicht zieht dein Papa aus.

Das Familien-Gericht entscheidet:

- Wo du und deine Geschwister wohnen.

- Wie oft ihr euren Papa und eure Mama sehen dürft.

Manche Männer schlagen oder beschimpfen ihre Frauen zu Hause.

Die Frauen können zum Frauen-Haus kommen.

Dort können sie und ihre Kinder sicher wohnen.

g

Das Verfahren der Gefährdungseinschätzung ist, wie im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, von einem Kooperationsgedanken geprägt und erfordert ein fallabhängiges Handeln. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachstellen / Fachdienste und Berufsgruppen / Professionen / Institutionen und Professionen (z.B. Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt, medizinische Fachstellen, Erziehungsberatungsstellen) sollte im Interesse der zu schützenden Kindern auf freiwilliger Basis geschehen, d.h. die beteiligten Akteure sollten im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ihre Fachexpertise/ Fachkenntnisse der federführenden Fachkraft unterschützend und beratend zur Verfügung stellen. Die Gefährdungseinschätzung ist als Prozess zu verstehen. Während der Gefährdungseinschätzungsphase werden unterschiedliche Sachverhalte analysiert und systematisiert einher können hierbei neue Erkenntnisse erlangt werden. Die Bedeutsamkeit kooperativen Kinderschutzes, d.h. des Zusammenwirkens mehrerer Fachkräfte ist aufgrund der Komplexität und vielfältig erforderlichen Expertise unabdingbar.

Das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen, abgekürzt GewSchG) ist die Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts. Diese umfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

Grenzverletzungen sind Verhaltensweisen, die die persönlichen Grenzen anderer Personen, ihre Gefühle und ihr Schamempfinden überschreiten.

Gewalt bedeutet: Ein Mensch tut einem anderen weh.

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt:


Körperliche Gewalt

Jemand tut dir an deinem Körper weh.

Zum Beispiel:

- Ein Kind schubst dich.

- Ein Mann tritt dich.


Seelische Gewalt

Jemand verletzt deine Gefühle.

- Eine Betreuerin schreit dich böse an.

- Ein Kind lacht dich aus.

Gewalt hört nicht einfach so auf.

Manchmal wird es für eine Zeit lang besser.

Vielleicht glauben alle:

Die Gewalt ist vorbei.

Dann geht es oft wieder von vorne los.

Es gibt kein Ende.

Deshalb nennt man das Gewalt-Kreis-Lauf.

Gewalt ist in Deutschland verboten.

Ein Gesetz soll alle Menschen vor Gewalt schützen.

Das Gesetz heißt: Gewalt-Schutz-Gesetz

Zum Beispiel:

Ein Mann schlägt eine Frau.

Das darf er nicht.

Auch ein Vater darf die Mutter nicht schlagen.

Geheimnisse über gute Sachen brauchst du nicht zu erzählen.

Zum Beispiel:

Ein Geschenk zum Geburtstag.

Aber es gibt auch schlechte Geheimnisse.

Zum Beispiel:

- Jemand tut dir weh.

Schlechte Geheimnisse solltest du einer vertrauten Person erzählen.

Zusammen könnt ihr überlegen:

Wie kann es dir wieder besser gehen.

Du kannst auch beim Hilfe-Telefon für Kinder anrufen:

11 61 11

h

Viele Frauen und Kinder erleben Gewalt zu Hause.

Das nennt man: Häusliche Gewalt.

Zum Beispiel körperliche Gewalt:

- Der Vater schlägt die Mutter.

- Oder der Bruder schlägt seine Schwester.

Meistens benutzen Männer Gewalt.

i

Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eine Fachkraft (InsoFA) hat eine beratend-unterstützende Funktion bei der Gewichtung von Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung und kann fallspezifisch auf zusätzliche Fachstellen, Fachdienste, Institutionen und Professionen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien, Kinder und die Kita-Fachkräfte verweisen. Mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft sollen zum einen die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung systematisiert, zum anderen Unterstützungsangebote zielführend herausgearbeitet werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft wirkt nicht nur bei der Konkretisierung der Anhaltspunkte, sondern auch bei der Entwicklung von Fragestellungen, die im Klärungsprozess inkludiert werden sollten, mit. Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft beschränkt sich auf die Beratung und Begleitung in konkreten Fällen. Sie ist nicht für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII verantwortlich. Diese Aufgabe verbleibt bei der ratsuchenden Person, d.h. mit Bezug auf die Kindertagesbetreuung beim pädagogischen Personal und den Kindertagespflegepersonen. Weitergehende Informationen können den entsprechenden Empfehlungen der Landesjugendämter (Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft – eine Empfehlung für Jugendämter, 2020) entnommen werden.

Intervention bedeutet:

Eine Person ist in einer schwierigen Situation.

Andere Menschen helfen ihr.

Die Interventions-Stelle ist eine Beratungs-Stelle für Frauen und Kinder.

Sie werden hier beraten bei Gewalt und bei Verfolgung.

Die Beraterinnen erklären den Frauen und Kindern:

- Was die Frauen und Kinder tun können.

- Wie sie sich vor Gewalt und Verfolgung schützen können.

- Wo es Hilfe gibt.

Konvention ist ein anderes Wort für Vertrag.

Die Länder in Europa haben gemeinsam einen Vertrag gemacht.

Den Vertrag haben sie in der Stadt Istanbul unterschrieben.

Deshalb heißt der Vertrag: Istanbul-Konvention.

In der Istanbul-Konvention stehen wichtige Regeln für den Schutz von Mädchen und Frauen:

- Frauen sollen sicher vor Gewalt sein.

- Sie sollen Schutz und Hilfe bekommen.

- Jedes Land soll Gewalt gegen Frauen verhindern.

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Manche Familien und Kinder haben Probleme.

Das Jugend-Amt hilft den Familien.

Auch Kinder und Jugendliche können dort nach Hilfe fragen.

Denn das Jugend-Amt hilft Kindern und Jugendlichen in Not.

Das Jugend-Amt findet man auch auf dieser Seite:

www.unterstuetzung-die-ankommt.de

k

Medizinische Kinderschutzambulanzen an Kliniken halten auch ein ambulantes Setting für Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung vor. Eine Übersicht über die Standorte der aus Landesmitteln geförderten Kinderschutzambulanzen und weitere Informationen findet man auf der Homepage des MAGS NRW (https://www.mags.nrw/kinderschutz).

Bei Kinderschutzgruppen handelt es sich um einen Zusammenschluss unterschiedlicher Professionen in einer Klinik zum strukturierten Umgang mit Fällen von möglicher Kindesmisshandlung; eine bundesweite Liste der Kinderschutzgruppen findet man unter diesem Link.

Die Kindertagesbetreuung umfasst die beiden Säulen Kindertageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege. Der Kinderschutz ist in diesen Einrichtungen von immenser Bedeutung.

Kindertageseinrichtungen sind Orte, an denen Kinder unter und über drei Jahren entweder ganztägig oder für einen bestimmten Teil des Tages von sozialpädagogischen Fachkräften betreut werden. Der Betrieb einer Kindertageseinrichtung bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt gem. § 45 SGB VIII.

Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von ein bis maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig. Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.

Erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen nach dem deutschen Familienrecht und der EU-Grundrechtscharta.

Kindschaftsrecht fasst die Regelungen zusammen, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen, z. B. das Sorge- und Umgangsrecht, das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.

Die wesentlichen Vorschriften stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie zum gerichtlichen Verfahren vor allem im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Kinder brauchen mehr Schutz als Erwachsene.

Denn Kinder wachsen noch.

Sie sollen:

- gesund leben

- lernen

- spielen

Viele Länder haben Gesetze zum Schutz der Kinder.

Man nennt diese Gesetze: Kinder-Rechte.

Alle Kinder sollen sicher und gesund aufwachsen.

Manchmal ist ein Kind in Gefahr.

Dann muss das Jugend-Amt das wissen.

Kinder können auch selbst im Jugend-Amt nach Hilfe fragen.

Das Jugend-Amt hilft:

- Lösungen für ein Problem zu finden.

- Das Kind an einen sicheren Ort bringen.

Manche Männer schlagen ihre Frauen zu Hause.

Sie können zum Frauen-Haus kommen.

Dort können sie mit ihren Kindern sicher wohnen.

Alle Kinder im Frauen-Haus treffen sich

und sprechen über Probleme und Wünsche.

Das nennen wir Kinder-Versammlung.

Die Kinder können dabei neue Freunde finden.

Es gibt auch wichtige Regeln im Frauen-Haus.

In der Kinder-Versammlung erfahren sie die wichtigen Regeln.

Manchmal entscheiden Menschen etwas zusammen.

Zum Beispiel:

Willst du mit deinem Freund zusammen sein?

Konsens bedeutet: Alle stimmen der Entscheidung zu.

Wichtig ist:

Alle verstehen die Entscheidung.

Es ist in Ordnung Nein zu sagen.

Zum Beispiel:

Vielleicht möchtest du lieber Freunde bleiben

und kein Liebes-Paar werden.

Dann musst du nicht mit deinem Freund zusammen sein.

l

Erwachsene benutzen oft schwere Sprache.

Sie verwenden lange Sätze und schwere Wörter.

Aber Kinder verstehen schwere Sprache nicht gut.

Bitte Erwachsene leicht verständlich zu sprechen.

Damit auch du gut verstehen kannst.

m

Manchmal zwingen Erwachsen Kinder zu Dingen.

Aber das Kind fühlt sich schlecht dabei.

Das nennt man Missbrauch.

Zum Beispiel

- Blöde Sprüche.

- Sich nackt zu zeigen.

Das ist auch Missbrauch:

- Zungen-Küsse zu geben.

- Den Erwachsenen nackt sehen.

- Angefasst werden.

Der Erwachsene nutzt das Vertrauen von dem Kind aus.

Aber Missbrauch ist verboten!

Das Kind hat niemals Schuld daran!

Vielleicht ist dir so etwas passiert:

Dann bitte eine vertraute Person dir zu helfen.

n

Bei bestimmten Straftaten wird der verletzten Person ein besonderes schutzwürdiges Interesse durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis am gesamten Verfahren eingeräumt. Als Nebenkläger erhält die verletzte Person die Gelegenheit, unabhängig von der Staatsanwaltschaft die persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen. Die Liste der Straftaten, bei denen Verletzte Nebenklage erheben können umfasst bestimmte Sexualstraftaten, wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, bestimmte Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Menschenraub, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, versuchter Mord und versuchter Totschlag. Als Nebenkläger können sich aber auch die nahen Verwandten einer durch eine Straftat getöteten Person anschließen. Will sich die verletzte Person als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, so muss diese eine entsprechende Erklärung schriftlich bei Gericht einreichen. Eine Erklärung, die vorher bei der Staatsanwaltschaft eingeht, entfaltete erst mit der Anklageerhebung Rechtswirkung. Im Strafverfahren entscheidet dann das Gericht über die Zulassung der Nebenklage. Nebenkläger können auch Prozesskostenhilfe beantragen, um die Hilfe eines anwaltlichen Beistandes in Anspruch zu nehmen. Insbesondere Opfern von schweren Sexualstraftaten können auch ohne eigene Kostenbeteiligung anwaltliche Beistände zur Seite gestellt werden. Zugelassene Nebenkläger können, müssen aber nicht, an der Hauptverhandlung teilnehmen. Sie können Fragen und Anträge stellen sowie Rechtsmittel einlegen – nicht jedoch mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Strafe oder Verurteilung wegen eines nicht zum Anschluss als Nebenklage berechtigenden Deliktes. Wird die angeklagte Person wegen einer die Nebenkläger betreffenden Straftat verurteilt, trägt die verurteilte Person die notwendigen Auslagen (das sind insbesondere die Anwaltskosten) der Nebenkläger. Bei einem Freispruch tragen die Nebenkläger ihre Kosten selbst.

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Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Verletzte zum Beispiel, indem sie sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert, sie zu Vernehmungen begleitet, ihnen Hinweise zum Bedarf nach (weiterer) Hilfe gibt oder auch bei der Alltagsbewältigung hilft. Die Prozessbegleitung gibt durch ihre "Lotsenfunktion" Sicherheit und Orientierung. „Psychosozial“ steht dabei dafür, dass die Begleitung den ganzen Menschen in den Blick nimmt und sich an den individuellen Bedürfnissen von Opfern ausrichtet.

Die Polizei ist eine Gruppe von Menschen.

Die Polizei passt auf:

Damit alle Menschen sich an die Gesetze halten.

Sie helfen uns bei Notfällen.

Zum Beispiel:

- Menschen streiten und schlagen sich.

- Jemand hat einen Auto-Unfall.

Die Polizei hilft auch:

- Zu Hause schlägt der Vater seine Familie.

- Eine Person bedroht eine andere Person.

Das ist die Telefon-Nummer der Polizei: 110

Auch Kinder können sie anrufen.

Manchmal tun Menschen etwas Verbotenes und verletzen andere.

Zum Beispiel:

- Ein Vater schlägt sein Kind.

Ein Richter entscheidet dann:

Er hat Schuld.

Zum Beispiel:

Der Nachbar hat die Schlägerei gesehen.

Der Nachbar ist ein Zeuge.

Er kann dem Richter sagen:

Ja, der Vater hat sein Kind geschlagen.

Das kann sehr aufregend sein.

Zeugen bekommen deshalb Hilfe von einem Berater.

Diesen Berater nennt man:

Psycho-soziale Prozess-Begleitung.

Die Hilfe von der Prozess-Begleitung kostet kein Geld.

r

Manchmal verstehen sich Eltern nicht mehr und trennen sich.

Oder ein Elternteil schlägt andere in der Familie.

Das Zusammen-Leben ist nicht mehr gut.

Vielleicht wollen die Kinder trotzdem mit beiden Eltern Zeit verbringen.

Dann dürfen sie Zeit mit beiden Eltern verbringen.

Niemand darf Kinder schlagen oder beschimpfen.

Die Familie darf das nicht.

Die Erzieher und Lehrer dürfen das nicht.

Es darf auch niemand zu einem Kind sagen:

Du tust was ich sage.

Sonst schlage ich dich.

Manchmal möchten Eltern sich trennen.

Dann gibt es viele Dinge zu entscheiden:

Zum Beispiel:

Wer sorgt für das Kind?


Das entscheidet ein Gericht.

Ein Rechts-Anwalt hilft den Eltern:

Er erklärt ihnen wichtige Infos.

Er begleitet die Eltern zum Gericht.

Denn ein Rechts-Anwalt kennt die Gesetze sehr gut.

Ein Rechts-Anwalt ist eine Person.

Er kennt die Gesetze sehr gut.

Vielleicht sollst du dem Gericht von einem Verbrechen berichten.

Dann setzt sich der Rechts-Anwalt für deine Rechte ein.

Zum Beispiel:

Du willst eine Frage vom Richter nicht beantworten.

Der Richter ist der Chef im Gericht und sitzt vorne.

Zum Beispiel im Familien-Gericht.

Er stellt Fragen an die Menschen im Saal.

Zum Beispiel

- an deine Eltern.

- an dich.

Der Richter will wissen was passiert ist.

Er hört allen gut zu.

Dann entscheidet er.

Zum Beispiel:

- Kannst du sicher zu Hause leben.

s

Sexualisierte Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit. Sie resultieren aus fachlichen und persönlichen Defiziten heraus und können Kindern und Jugendlichen sowohl körperlich als auch psychisch schaden.

Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl obliegt gemäß Artikel 6 (2) GG den Eltern im Rah­men ihrer elterlichen Sorge. Können oder wollen sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, muss der Staat Kraft seines Wächteramtes tätig werden. Aufgabenträger ist die öffentliche Jugendhilfe. Über die Vereinbarung nach § 8a Absatz 4 SGB VIII wird die Aufgabe nicht auf Träger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, übertragen, aber sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit eingebunden, da sie in der Regel den unmit­telbaren Kontakt zum Kind oder zum Jugendlichen haben.

Beim Sorge-Recht geht es darum:

Wer sorgt für dich?

Zum Beispiel:

- Wer gibt dir was zu Essen?

- Wer bringt dich zur Schule?

Manchmal trennen sich Eltern.

Dann müssen sie entscheiden:

Hat Papa oder Mama das Sorge-Recht?

Vielleicht können sich Mama und Papa nicht einigen.

Dann entscheidet das Familien-Gericht.

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Gewalt erleben ist etwas Schlimmes.

Zum Beispiel:

- geschlagen werden

- beleidigt werden

Manchmal fühlen sich Menschen nach der Gewalt sehr schlecht.

Sie haben Angst oder sind traurig.

Das nennt man: Trauma

Ein Trauma ist eine Verletzung an der Seele.

Ein Trauma kann lange Zeit weh tun.

u

Vielleicht wohnst du bei deiner Mama und dein Papa wohnt woanders.

Dann darfst du deinen Papa besuchen.

Das nennt man: Umgangs-Recht.

Vielleicht möchtest du deinen Papa nicht sehen.

Dann sag das deinem Papa und allen Personen, die dir helfen.

v

Der Verfahrens-Beistand hilft dir bei Gerichts-Verfahren.

Er erklärt dir wichtige Infos über das Gerichts-Verfahren.

Er spricht für dich mit dem Gericht und deinen Eltern.

Das Gericht bestimmt:

Wer ist dein Verfahrens-Beistand.

w

Vielleicht hat dein Papa deiner Mama weh getan oder gedroht.

Dann kannst du bei der Polizei Hilfe holen.

Es ist verboten anderen weh zu tun.

Papa muss dann für eine Zeit lang woanders wohnen.

Die Polizei kümmert sich darum.

Das ist die Telefon-Nummer von der Polizei: 110

z

Manchmal tun Menschen Verbotenes und verletzen andere Menschen.

Zum Beispiel:

- Ein Mann schlägt seine Frau.

Ein Richter entscheidet dann:

Er hat Schuld und gegen das Gesetz verstoßen.

Der Nachbar hat es gesehen.

Der Nachbar ist ein Zeuge.

Er kann dem Richter sagen:

Ja, der Mann hat das getan.

Dann kann die Polizei den Schuldigen bestrafen.