Gesetz / Konvention

Istanbul Konvention

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)

Hilfesystem & Kooperation Fachkräfte Europäischer Gewaltschutz BMFSFJ 2018 108 Seiten Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Artikel 28, Istanbul Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.