Gesetz / Konvention

EU Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024

Hilfesystem & Kooperation Fachkräfte Gewalthilfe Europäisches Parlament/ Europäische Union 2024 36 Seiten Zusammenarbeit der EU-Staaten, Rechtsdurchsetzung, Vorgaben für das Hilfesystem, Internationaler Gewaltschutz, EU Mindeststandards

Die Richtlinie soll helfen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der EU zu verhindern und zu bekämpfen.

Dafür legt sie fest, welche Taten strafbar sein sollen und welche Strafen es dafür geben soll. Sie soll dafür sorgen, dass Betroffene besser geschützt werden, leichter Zugang zur Justiz haben und mehr Unterstützung bekommen. Dafür werden konkrete Maßnahmen genannt, die von den EU-Staaten umgesetzt werden müssen.

Zusätzlich werden Begriffe erklärt und Gründe für die Notwendigkeit der Umsetzung genannt.

Das Ziel ist durch gemeinsame Regeln und enge Zusammenarbeit sicherzustellen, dass Betroffene überall in der EU Hilfe und Schutz bekommen.

Die Richtlinie gilt seit dem 24. Mai 2024 in allen EU-Staaten und ist verbindlich.